Der Bau von Büroflächen in einem planungsrechtlich als Sondergebiet für Sport ausgewiesenen Gelände darf nur zugelassen werden, wenn diese Büroflächen in direktem Zusammenhang mit diesen Sportanlagen stehen und unmittelbar deren Betrieb dienen. Die vorgesehenen ca. 100 Büroarbeitsplätze sind hierfür weit überdimensioniert. Hinzu kommt, dass dieser Bedarf seit langer Zeit behauptet wird, aber nicht auf Suffizienzanforderungen aus Gründen des Klimaschutzes und aufgrund des mobilen Arbeitens und des desk sharings reagiert wurde. Bei entsprechender Reduzierung der Büroflächen könnten diese in der Großsporthalle untergebracht werden und das vorgesehene Bürogebäude könnte ressourcenschonend komplett entfallen. In den Unterlagen fehlen Angaben zum derzeitigen Bestand an Büroarbeitsplätzen. Jeder darüber hinausgehende, geplante Büroarbeitsplatz müsste einzeln begründet werden. Geschäftsstellen von Vereinen, die nicht unmittelbar für den Betrieb der Sportanlagen im Jahnsportpark erforderlich sind, sollten außerhalb des Sportparks untergebracht werden.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens und gewerblicher (sportlicher, kultureller) Aktivitäten durch die geplante Bebauung könnte die Nachtruhe der Anwohner erheblich stören. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB...