Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 zeigt insgesamt eine unzureichende Integration von Klimaschutzstrategien in die städtebauliche Planung. Obwohl der StEP Klima 2.0 klare Leitlinien für die Stadtentwicklung vorgibt, die eine nachhaltige und klimafreundliche Gestaltung von Neubauprojekten fordern, fehlen im Entwurf klare Vorgaben und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele. Die geplante Versiegelung großer Flächen, der unzureichende Schutz von Grünflächen und die mangelnde Förderung nachhaltiger Energiequellen stehen im Widerspruch zu den Anforderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), das in § 1 Abs. 5 die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung explizit als Ziel von Bauleitplanungen nennt. Die Versäumnisse im Entwurf tragen nicht nur zu einer Verschlechterung der Lebensqualität in der Umgebung des Sportparks bei, sondern gefährden auch die Erreichung der Klimaziele des Landes Berlin.
Eine Zunahme des Verkehrs führt unweigerlich zu einer erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung...