Stark entlastend wirkende Strukturen wie Gehölzbestände nehmen ab, deren ökologische Funktionen erst nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten durch Nachpflanzungen wiederhergestellt werden können. Der bestehende Gehölzbestand muss geschützt und in die Planungen integriert werden. Nachpflanzungen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit stattfinden, und es sollten sofortige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle im Park erfolgen.
An zahlreichen Stellen in der Begründung zum B-Plan wird behauptet, dass der Gebietscharakter durch die geplante Bebauung bewahrt oder sogar aufgewertet wird. Das ist eindeutig nicht der Fall!...