Die vorgesehene MIV-Erschließung über die Topsstraße, insbesondere der Tiefgarage mit 450 Stellplätzen, missachtet die Rechte der dortigen Bewohnerschaft und verletzt die Würde der demokratiehistorisch bedeutsamen Gedenkstätte “An der einsamen Pappel”. Die Topsstraße ist eine schmale Wohnstraße, die nur in einer Richtung befahren werden kann. Die Häuser stehen direkt an der Straße, nur durch einen schmalen Gehweg von der Fahrbahn getrennt. Sie ist daher baulich wie auch von ihrer Nutzung her komplett ungeeignet, um als Erschließung einer großen Tiefgarage und des Sportparks zu fungieren. Das Verkehrsgutachten ist diesbezüglich mangelhaft und zweckoptimistisch. Die Planung ist grundlegend zu ändern. Es muss sichergestellt werden, dass die engen Wohnstraßen Gaudy-, Cantian- und Topsstraße von zusätzlicher Verkehrsbelastung freigehalten werden und die Erschließung des Sportparks ausschließlich über die Eberswalder Straße erfolgt.
Das bestehende Stadion hat eine historische Bedeutung, die weit über seine sportliche Nutzung hinausgeht. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB müssen die Belange der Baukultur, einschließlich des...