Eine zunehmende Bebauung kann zu einer Überlastung der bestehenden Verkehrswege führen. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erlaubt es den Gemeinden, im Rahmen der Bauleitplanung Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau der Verkehrswege zu ergreifen. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin, Urteil vom 14. November 2015 – VG 13 K 155/14) hat festgestellt, dass die Sicherung und der Ausbau von Verkehrswegen ein zentraler Bestandteil der Bauleitplanung ist und dass Planungen, die zu einer Überlastung der Verkehrswege führen, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Maßnahmen wie der Ausbau von Straßen und Kreuzungen, die Einrichtung von Busspuren und die Verbesserung der Verkehrssteuerung sollten in die Planung integriert werden, um eine Überlastung der Verkehrswege zu vermeiden.
Stark entlastend wirkende Strukturen wie Gehölzbestände nehmen ab, deren ökologische Funktionen erst nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten durch Nachpflanzungen wiederhergestellt werden können. Der...