Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens führt unweigerlich zu einer Zunahme von Emissionen, die die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsemissionen zu ergreifen. Das Verwaltungsgericht Leipzig (VG Leipzig, Urteil vom 5. Februar 2018 – 1 K 2143/16) hat entschieden, dass der Schutz der Bevölkerung vor Emissionen ein zentraler Aspekt der Bauleitplanung ist und dass Planungen, die zu einer Zunahme von Emissionen führen, überarbeitet oder abgelehnt werden sollten.
Der Erhalt der Sportwiese in voller Größe ist nicht nur kurzfristig von Bedeutung, sondern auch langfristig ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB ist...