Im Bebauungsplan-Entwurf 3-87 fehlt es an einer adäquaten Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Anwohner im Hinblick auf die verkehrliche Entwicklung. Die zu erwartende Zunahme des Verkehrsaufkommens durch den Ausbau des Sportparks wird insbesondere in den umliegenden Wohngebieten zu erheblichen Belastungen führen, die im Entwurf nicht angemessen adressiert werden. Ein zentraler Kritikpunkt ist die unzureichende Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Verkehrsüberlastungen und der damit einhergehenden Lärm- und Luftbelastung. Dies betrifft vor allem die Wohngebiete entlang der Cantian-, Tops- und Gaudystraße, die direkt an das Plangebiet angrenzen. Zudem wird die Möglichkeit von Flächennutzungskonflikten durch vermehrte Besucherströme an Veranstaltungstagen nicht ausreichend untersucht. Die Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch Parksuchverkehr, erhöhte Lärmbelastung und die eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohngebiete sind im Entwurf kaum thematisiert, obwohl dies nach § 1 Abs. 6 BauGB zwingend erforderlich wäre.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 sieht umfangreiche Baumaßnahmen vor, die über einen längeren Zeitraum erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner verursachen werden. Baulärm,...