Die Sportwiese trägt durch ihre Vegetation erheblich zur Luftreinhaltung bei, indem sie Staub und Schadstoffe filtert und Sauerstoff produziert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB sind bei der Bauleitplanung auch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen, zu berücksichtigen. Eine Reduzierung der Grünfläche würde nicht nur die Luftqualität verschlechtern, sondern auch die Gesundheit der Anwohner gefährden, insbesondere in diesem dicht besiedelten Stadtgebiet. Dies widerspricht den Zielsetzungen der Luftreinhaltepläne, die in städtischen Gebieten eine wesentliche Rolle spielen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil (VG Berlin, Urteil vom 7. Oktober 2015 – VG 10 K 14.14) klargestellt, dass der Schutz der Luftqualität bei städtebaulichen Planungen prioritär behandelt werden muss.
Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die geplante Bebauung wird unweigerlich zu einer Erhöhung der Lärmbelastung für die Anwohner führen. § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 c) BauGB verpflichten die...