Der Bebauungsplan-Entwurf 3-87 sieht eine Vergrößerung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions vor, obwohl der Bedarf an einer derart großen Sportstätte nicht mehr zeitgemäß ist. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der veränderten Nutzung von Sportstätten in Berlin ist die geplante Erweiterung unverhältnismäßig und führt zu einer unnötigen Versiegelung von Flächen, die besser für andere öffentliche Zwecke genutzt werden könnten. Der Bebauungsplan vernachlässigt hierbei die Grundsätze einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Stadtplanung, wie sie im Baugesetzbuch (BauGB) gefordert werden. Nach § 1 Abs. 5 BauGB ist die städtebauliche Entwicklung so zu steuern, dass die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang gebracht werden. Die geplante Vergrößerung des Stadions widerspricht diesen Vorgaben, da sie zu einer Überdimensionierung der Sportanlage führt, die weder den aktuellen noch den zukünftigen Bedürfnissen gerecht wird. Das Stadion sollte daher auf ca. 10.000 Sitzplätze für den vorgesehenen Drittligabetrieb reduziert werden. Es kann so geplant werden, dass durch temporäre Tribünen eine Aufstockung auf 15.000 oder 20.000 Plätze bei entsprechenden, sporadisch stattfindenden Veranstaltungen möglich ist.
Eine zentrale Aufgabe der Bauleitplanung ist es, Maßnahmen zur Lärmminderung zu fördern. § 1 Abs. 7 BauGB verpflichtet die Planungsbehörden, Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und in die...