Der Senat ist gerade wegen mangelnder Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften vor Gericht zweimal gescheitert. Dies hat ihn indes nicht davon abgehalten, rücksichtlos zu einem brachialen Kahlschlag am Jahn-Stadion auszuholen.
So fielen am 22.02.2025 in einer überstürzten Aktion über 30 Bäume und flächig Hecken den Senatssägen zum Opfer. Dabei handelt es sich bei der zerstörten Vegetation – auch laut Gutachten des Senats! – um gesetzlich geschützte Ruhestätten und Nahrungshabitate von Haussperlingen und anderen Vögeln. Diese befinden sich in unmittelbarer Umgebung der bis Oktober unter gerichtlichem Abrissstopp stehenden Brutplätze an Stadiongebäuden und der eilig aufgestellten Bretterwände mit Nistkästen, die nun samt Ausgleichskonzept praktisch wertlos sind. Klare Haltung der Senatsverwaltung: Die Spatzen müssen weg, nichts soll mehr dem „Leuchtturm der Inklusion“ im Weg stehen.
Der Senat setzt erneut auf die bewährte Taktik, Fakten zu schaffen. Dass dabei gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird, weil die erforderlichen Ausgleichspflanzungen bisher nicht erfolgt sind, scheint die nicht doofen Bauleute der Berliner Abbruchkoalition nicht weiter zu stören. Auch dass die Brutzeit bereits begonnen hat und die Vögel sich den Weg zu den Brutplätzen durch die kreuz und quer liegenden Baumtrümmer bahnen müssen, interessiert niemanden.
Die Liste der Einträge in das Schwarzbuch des Artenschutzes im Jahn-Sportpark ließe sich beliebig lange fortsetzen: Habitate werden ersatzlos zerstört, Ausgleichsmaßnahmen werden nicht umgesetzt bzw. auf „später“ verschoben, Kartierungen von Vögeln und Fledermäusen sowie ihren Habitaten sind unvollständig, Untersuchungen der Bäume erfolgen nicht methodengerecht.
Auch im angrenzenden Mauerpark sowie am Falkplatz finden derzeit Rodungen und Eingriffe in die Vegetation statt, die in Frage kommenden Ausgleichsflächen schrumpfen also von allen Seiten. Aber auch hier scheint die Maxime zu gelten: „Die Spatzen können doch woanders hinfliegen“.
Fazit: Es deutet nichts darauf hin, dass der Senat den Natur- und Artenschutz künftig besser berücksichtigen wird. Rechtlich gilt das Gebot des Vorrangs der Vermeidung. Wenn also wegen des Abrissstopps nicht gefällt werden muss, ist dies zu unterlassen. Ebenso dürfen geschützte Lebensstätten nicht zerstört werden, ohne dass der vorgeschriebene Ausgleich erfolgt ist und die betroffenen Tierarten vollständig erfasst wurden.
Wer sagt es den nicht doofen Bauleuten der regierenden Abbruchkoalition?
Wir bleiben dran.